Rechtsanwälte
      Rausch & Arntzen

Kompetent
Persönlich
Zielstrebig

Tätigkeitsbereiche

Zivilrecht

Kaufrecht / Kaufverträge

Arbeitsrecht

arbeitsrechtlichen Fragen
Kündigungen
Abmahnung 
Aufhebungsvereinbarungen

Pferderecht

Kaufvertragsrecht
Einstellervertragsrecht
Pachtverträge
Mängel bei Pferden bspw. Krankeiten

Mietrecht gewerblich / privat

Mieterhöhungen
Erstellung und Prüfung von gewerblichen Mietverträgen
Erstellung und Prüfung von privaten Mietverträgen
Prüfung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
Kündigungen

Urheberrecht

Beratung bei sämtlichen urheberrechtlichen Fragestellungen
Urheberrechtsverletzungen
Abmahnungen

Markenrecht

Markenanmeldung  und Markenschutz

Strafrecht / Verkehrsrecht

allgemeines Strafrecht
Drogen/Alkohol am Steuer
Unfallflucht
Fahrlässige Körperverletzung
Fahren ohne Fahrerlaubnis

Baurecht

Prüfung Bauverträge
Verfolgung von Mängelrechten
rechtliche Unterstützung bei Bauvorhaben

Verwaltungsrecht

allgemeines Verwaltungsrecht
Veranstaltungrecht
Schulrecht

Agrarecht

Grundstücksverkaufs- und Pachtrecht
Bauten im Außenbereich
Tierschutz- und Tierseuchenrecht

RECHTSANWALT

JENS ARNTZEN, LL.M.

Tätigkeitsschwerpunkte

– Urheber- und Medienrecht
– Zivilrecht
– Arbeitsrecht
– Mietrecht (gewerblich / privat)

Beruflicher Werdegang

– seit 2013 Leiter Recht, ADH Deutschland GmbH
– 2010 Gründung der Kanzlei Rechtsanwälte Rausch & Arntzen
– 2010 Zulassung als Rechtsanwalt..
– 2009 – 2010 Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der Deutschen Bahn Services Immobilien GmbH, Rechtsabteilung in Frankfurt am Main

Ausbildung

2001 – 2007 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität von Frankfurt am Main
2007 Erstes Staatsexamen
2007 – 2009 Referendariat am Landgericht Darmstadt
2009 Zweites Staatsexamen
2010 – 2011 Masterstudiengang Medienrecht an der Universität Mainz

Rechtsanwältin und Mediatorin

Anne Rausch-Arntzen

Tätigkeitsschwerpunkte

– Zivilrecht
– Pferderecht
– Bau- und Architektenrecht
– Vergaberecht
– Tierschutzrecht
– Mediation

Beruflicher Werdegang

– seit 2011 Mediatorin
– ab 2010 Tätigkeit als Syndikusanwältin bei der Stadtbauplan GmbH in Darmstadt
– 2010 Gründung der Kanzlei Rechtsanwälte Rausch & Arntzen in Griesheim
– 2010 Zulassung als Rechtsanwältin

Ausbildung

– 2001 – 2006 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität von Frankfurt am Main
– 2006 Erstes Staatsexamen
– 2006 – 2009 Referendariat am Landgericht Darmstadt
– 2009 Zweites Staatsexamen
– 2010 – 2011 Weiterbildung zur Mediatorin
– 2011- 2013 Weiterbildung im privaten Bau- und Architektenrecht an der Philipps-Universität Marburg

Mitgliedschaften

– Deutscher Anwaltsverein
– Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz e. V.

Kosten

Die Vergütung der Rechtsanwälte ist seit dem 01. Juli 2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und hat die Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) abgelöst. Durch das RVG wurden die gesetzlichen Vorgaben bei der anwaltlichen Vergütung gelockert.

Außergerichtliche Beratung
Ist eine Angelegenheit außergerichtlich, d.h. kein Gericht mit ihr beschäftigt darf das Honorar frei verhandelt werden. Das Honorar in außergerichtlichen Fällen orientiert sich dabei an dem für die Bearbeitung notwendigen Arbeitsaufwand. Gerne machen wir Ihnen vorab ein entsprechendes Angebot.

Tätigkeiten als Mediator
Vor der Durchführung sollte eine Honorarvereinbarung abgeschlossen werden. Diese orientiert sich ebenfalls an der Schwierigkeit der Sache sowie an dem für die Bearbeitung notwendigen Arbeitsaufwand.
Mindestsätze bei anwaltlicher Tätigkeit und gerichtlichem Tätigwerden
Ohne weitere Absprachen gilt die Gebührenregelungen des RVG. Eine Vergütungsvereinbarung die diese Mindestsätze unterschreitet ist unzulässig.

In aller Regel erfolgt die Berechnung der Kosten nach dem Gegenstandswert. Je nach Art und Schwierigkeit der Tätigkeiten können in einem außergerichtlichen Verfahren zwischen 0,5 bis 2,5 Gebühren verlangt werden. Der Normalfall liegt bei 1,3 Gebühren. Bei gerichtlichen Verfahren fallen durchschnittlich Kosten in Höhe von 3,5 Gebühren an.

Die genaue Kostenhöhe kann anhand der Gebührentabelle des RVG ermittelt werden.

Kontakt

Rechtsanwälte Rausch & Arntzen
Nelly-Sachs-Straße 22
64347 Griesheim

E: info@ra-ra.de
www: ra-ra.de
T. 06155 – 825 788 6
F. 06155 – 825 788 7

Engagement

Wir unterstützen die Stiftung Schiefertafel

Die Stiftung Schiefertafel ist eine rechtsfähige, gemeinnützige und mildtätige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Stifung Schiefertafel